Ihre 1. Klostergründung: Rupertsberg

1147 entschloß sich Hildegard, den Disibodenberg zu verlassen. Sie kaufte das Gelände am Rupertsberg. Es gehörte den Kanonikern in Mainz.


,,Der Wohlgeruch ihrer Heiligkeit verbreitete sich, und es kamen viele Töchter aus dem Adel zu ihr, um im religiösen Gewand das klösterliche Leben zu führen. Da die Klause kaum alle zu fassen vermochte und man eine Velegung oder Erweiterung der Gebäulichkeiten erwog, wurde Hildegard vom Heiligen Geist jener Ort gezeigt, wo die Nahe in den Rhein mündet, nämlich der Hügel, der früher vom heiligen Bekenner Rupertus seinen Namen erhielt.

Die Stätte, zu der sie übersiedeln wollte - sie hatte sie nicht mit leiblichen Augen, sondern in innerer Schau erkannt - bezeichnete sie ihrem Abt Kuno und den Brüdern. Diese aber hatten Bedenken, ihre Einwilligung zu geben, weil sie Hildegard ungern wegziehen sahen.

Wahrscheinlich fand Hildegard bei ihrer Ankunft auf dem Rupertsberg mehr eine Ruine vor. Sie schreibt selbst darüber: ,,Ich nahm mit zwanzig adeligen Nonnen, die von reichen Eltern abstammten, an diesem Ort meinen Aufenthalt. Dort fanden wir keinerlei Wohnstätte noch Bewohner mit Ausnahme eines alten Mannes, seiner Frau und seiner Kinder. Große Widerwärtigkeit, Arbeitslast und Trübsal überfielen mich...
Es fehlte uns, soweit man es uns nicht aus Gottes Gnade an Almosen schenkte, am Lebensnotwendigsten... Da schüttelten denn die Leute über mich den Kopf und sagten: Was nützt es, daß adelige und reiche Nonnen von dem Ort, wo es ihnen an nichts gefehlt hat, fortziehen an eine Stätte solchen Jammers." (aus derLebensbeschreibung v. Adelgundis Führkötter OSB)

Anfänglich hatte das Rupertsbenger Kloster mit großer Lebensnot zu kämpfen. Hildegard leitete selbst den lnnenausbau und legte den Grundstein für eine neue Kirche. Diese wurde am 1. Mai 1152 dumh Erzbischof Heinrich 1. von Mainz eingeweiht. Gleichzeitig erkämpfte sich Hildegard für ihr Kloster die geistige Selbständigkeit und die völlige materielle Unabhängigkeit, Sie duldete keinen weltlichen Vogt. Nur der Erzbischof von Mainz war Schutzherr ihres Klosters.

Der Abt vom Disibodenberg mußte sich verpflichten, ihr unter den Mönchen, die sie als Seelsorger für das Kloster Rupertsberg bestimmte, freie Wahl zu lassen und sich nicht in die Abtissinnenwahl einzumischen.

Damit war die Ablösung vom Disibodenberg vollzogen. Bekräftigt wurden diese Rechte durch die Urkunde Erzbischof Arnolds von Mainz am 22. Mai 1158 und durch den Schutzbrief Kaiser Friedrich Barbarossas vom 10. April 1163.