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Sitzung 2: Menschenwürde

Gedanken zum Thema Menschenwürde bei Heinz Eduard Tödt

 

 

Aus: Tödt, Heinz Eduard, Perspektiven theologischer Ethik, München 1988, S.131 bis 176.

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Menschenwürde

 

Bis in die sechziger  Jahre stand der Begriff unter im Bereich dem Verdikt ein aufklärerisch- idealistisches Schlagwort zu sein.

10. Dez. 1948 Eingang in die Präambel des Grundgesetztes und Art. 1 GG: ">>(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage  jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.<<" [1]

Art. 1 GG : = tragendes Moment der Verfassung.

Der Inhalt des Begriffs ist bestimmt durch die Negationen und die Einschränkungen, die dem Menschen durch den totalitären Staat zugefügt worden waren.

Menschenwürde ist von der staatlichen Gewalt nicht nur geachtet, sondern auch geschützt gegen Angriffe aus dem außerstaatlichen Bereich.

Schutzobjekt ist nicht der Bürger, sondern der Mensch schlechthin, d.h. auch der Geisteskranke und der Verbrecher.

 

In der Rechtspraxis sieht man Art. 1 in der Regel zusammen mit Art. 2 Abs.1 GG: ">> Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.<<"[2]  Das ist ein Verbot auf unberechtigte Eingriffe in die Persönlichkeit.

Der Begriff Menschenwürde ist zwar nicht definiert, er gewinnt aber seine Bedeutung in der kasuistischen Konkretion.

 

2. Menschenwürde ist eine spezifisch neuzeitliche Fundamentalnorm, die universal für jeden Menschen gilt. "Sie begründet einen Achtungsanspruch gegenüber den verletzenden Zugriffen des Staates und aus der Gesellschaft. Kant zufolge hat das Würde, was über allen Preis erhaben ist und für das es kein Äquivalent gibt - und das ist der autonome Mensch,  dem die Freiheit eigen ist, sich aus der Vernunft selbst Gesetzte zu geben und sie zu befolgen, um die Würde der Menschheit in seiner Person zu bewahren und jeden Mitmenschen immer auch als Zweck an sich selbst zu behandeln."[3]  Das neuzeitliche Verständnis setzt sich aus vielen Traditionen zusammen (humanistische, stoische und deutsch-idealistische),  aber es findet sich "keine Begründung der Menschenwürde, die es erlauben würde, sie als absoluten Grundwert, der mit universaler Evidenz ausgestattet wäre, aufzuweisen."[4]  à Es existieren so auch konkurrierende inhaltliche Auslegungen der Menschenwürde.

 

Tödtbeschreibt die Menschenwürde als eine sachliche Brücke.  Die Menschenwürde ist „eine anthropologische Bestimmung mit einer Bedeutung, die weit über traditionelle Anthropologie hinausgeht.“[5]  à“Für den profanen Menschen humanistischer Prägung  ist die Würde des Menschen fundamentale Voraussetzung, - letztlich unbegründbar, aber selbstevident, soll es nicht zur Selbstverneinung und Selbstvernichtung des Menschen kommen. Nach christlichem Verständnis gründet die Würde des Menschen darin, daß er als Geschöpf zur Gemeinschaft mit Gott berufen ist, daß auch der Fall als Mißbrauch der Freiheit des Menschen mit allen Folgen diese Berufung nicht annulliert hat, daß Gott vielmehr mit der Offenbarung seiner – von menschlichen Vorstellungen sehr abweichenden – Gerechtigkeit in Christus diese Würde neue aufrichtet.“[6]

 

 

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[1] Tödt, Heinz Eduard, Perspektiven theologischer Ethik, München 1988, S.131 bis 176. Kurztitel: Tödt, Perspektiven, 131.

[2] Tödt, Perspektiven, 131.

[3] Tödt, Perspektiven, 132.

[4] Tödt, Perspektiven, 132.

[5] Tödt Heinz Eduard, Neue Qualität der Menschenrechte, Ein Orientierungsrahmen für kirchliches Handeln, in : Lutherische Monatshefte, 13. Jahrgang, 1974, 514-519.  ((Luth Mo 13. 1974)), Kurztitel: Tödt, Neue Qualität der Menschenrechte., 517.

[6] Tödt, Neue Qualität der Menschenrechte, 517.