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Menschenwürde
Gedanken zum Thema
Menschenwürde bei Heinz Eduard Tödt
Aus: Tödt, Heinz Eduard, Perspektiven theologischer
Ethik, München 1988, S.131 bis 176. ________________________________________________________ Menschenwürde Bis in die sechziger Jahre stand der Begriff unter im Bereich dem Verdikt ein aufklärerisch-
idealistisches Schlagwort zu sein. 10. Dez. 1948 Eingang in die Präambel des
Grundgesetztes und Art. 1 GG: ">>(1) Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt. (2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage
jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in
der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende
Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.<<" [1]
Art. 1 GG : = tragendes Moment der Verfassung. Der Inhalt des Begriffs ist bestimmt durch die
Negationen und die Einschränkungen, die dem Menschen durch den totalitären
Staat zugefügt worden waren. Menschenwürde ist von der staatlichen Gewalt nicht
nur geachtet, sondern auch geschützt gegen Angriffe aus dem außerstaatlichen
Bereich. Schutzobjekt ist nicht der Bürger, sondern der
Mensch schlechthin, d.h. auch der Geisteskranke und der Verbrecher. In der Rechtspraxis sieht man Art. 1 in der Regel
zusammen mit Art. 2 Abs.1 GG: ">> Jeder hat das Recht auf freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit.<<"[2] Das ist ein Verbot auf unberechtigte
Eingriffe in die Persönlichkeit. Der Begriff Menschenwürde ist zwar nicht definiert,
er gewinnt aber seine Bedeutung in der kasuistischen Konkretion. 2. Menschenwürde ist eine spezifisch neuzeitliche
Fundamentalnorm, die universal für jeden Menschen gilt. "Sie begründet
einen Achtungsanspruch gegenüber den verletzenden Zugriffen des Staates und aus
der Gesellschaft. Kant zufolge hat das Würde, was über allen Preis erhaben ist
und für das es kein Äquivalent gibt - und das ist der autonome Mensch, dem die Freiheit eigen ist, sich aus der
Vernunft selbst Gesetzte zu geben und sie zu befolgen, um die Würde der
Menschheit in seiner Person zu bewahren und jeden Mitmenschen immer auch als
Zweck an sich selbst zu behandeln."[3] Das neuzeitliche Verständnis setzt sich aus
vielen Traditionen zusammen (humanistische, stoische und deutsch-idealistische), aber es findet sich "keine Begründung
der Menschenwürde, die es erlauben würde, sie als absoluten Grundwert, der mit
universaler Evidenz ausgestattet wäre, aufzuweisen."[4] à Es existieren so auch
konkurrierende inhaltliche Auslegungen der Menschenwürde. Tödtbeschreibt die Menschenwürde als eine
sachliche Brücke. Die Menschenwürde
ist „eine anthropologische Bestimmung mit einer Bedeutung, die weit
über traditionelle Anthropologie hinausgeht.“[5] à“Für den profanen Menschen
humanistischer Prägung ist die Würde
des Menschen fundamentale Voraussetzung, - letztlich unbegründbar, aber
selbstevident, soll es nicht zur Selbstverneinung und Selbstvernichtung des
Menschen kommen. Nach christlichem Verständnis gründet die Würde des Menschen
darin, daß er als Geschöpf zur Gemeinschaft mit Gott berufen ist, daß auch der
Fall als Mißbrauch der Freiheit des Menschen mit allen Folgen diese Berufung
nicht annulliert hat, daß Gott vielmehr mit der Offenbarung seiner – von
menschlichen Vorstellungen sehr abweichenden – Gerechtigkeit in Christus diese
Würde neue aufrichtet.“[6]
[1] Tödt, Heinz Eduard,
Perspektiven theologischer Ethik, München 1988, S.131 bis 176. Kurztitel: Tödt,
Perspektiven, 131. [2] Tödt, Perspektiven, 131. [3] Tödt, Perspektiven, 132. [4] Tödt, Perspektiven, 132. [5] Tödt Heinz Eduard, Neue Qualität der Menschenrechte, Ein Orientierungsrahmen für kirchliches Handeln, in : Lutherische Monatshefte, 13. Jahrgang, 1974, 514-519. ((Luth Mo 13. 1974)), Kurztitel: Tödt, Neue Qualität der Menschenrechte., 517. [6] Tödt, Neue Qualität der Menschenrechte, 517.
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