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Gewissen und politische Verantwortung
1. Gewissenserfahrung in meiner Generation/ (Heinz Eduard
Tödt) H.E. Tödt greift in seiner Abhandlung über das
Gewissen auf seine persönlichen Erfahrungen während der Hitlerzeit zurück. Er
stellt sich und seiner Generation die Frage: "Wie war es denn damals mit dir und deinem
Gewissen? In das Schicksal und die Schuld jener Zeit sind wir alle verwickelt.
Das kann man verdrängen. Regt sich das Gewissen aber, so ist es wie ein
Gespräch in uns. Da meldet sich die
anklagende Stimme, die uns Versäumnis und Schuld vorhält. Es antwortet eine
andere Stimme, die uns entschuldigt. Sie sagt etwa: Ich habe doch in meinem
Pflichtenkreis, also im Nahbereich, alles getan, um anständig zu bleiben.
Solches innere Gespräch beschreibt der Apostel Paulus im 2. Kapitel des
Römerbriefs als einen inneren Gerichtshof mit Anklage und Verteidigung. Aber
der Prozeß kommt zu keinem Ende. Er
zeigt die tiefe Entzweiung mit uns und in uns selbst, die gerade dem
Gewissenhaften bewußt wird. Diese Entzweiung ist nicht eine private Sache des
einzelnen. Jeder wird vielmehr in Schicksals- und Schuldzusammenhänge
hineingezogen, und zwar nicht nur in seinem Tun und Lassen, sondern mit seinem
ganzen Personsein."[1]
Tödt sieht hier also vorrangig zwei
Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf Vergangenheitsbewältigung: a. Das Verdrängen. b. Das Zulassen des Gewissens. Gewissen wird hier beschrieben als ein Gespräch von
inneren Stimmen, die entweder das jeweilige Handeln als falsch und vielleicht
sogar als Schuldhaft anprangern oder in der Weise rechtfertigen, daß die Stimme
vorgibt alles notwendige im Nahbereich des eigenen Pflichtenkreises getan zu
haben. Diese Auseinandersetzung bezeichnet Tödt gemäß Röm 2 als einen inneren
Gerichtshof, als eine Prozeß ohne Ende, der nur die tiefe Entzweiung des
Menschen mit sich und in sich selbst zu Tage bringt, die gerade dem
Gewissenhaften bewußt ist. Der Mensch kann sich weder mit seinem Tun und Lassen noch mit seiner ganzen
Person Schicksals- und
Schuldzusammenhängen entziehen. Am persönlich erlebten Beispiel des militärischen
Einsatzes in den Jahren 1942 - 1945
zeigt Tödt auf, daß es nicht ausreicht bei seinem Handeln nur den
eigenen Nahbereich im Blick zu haben und die Privatsphäre als Raum des
Gewissens zu betrachten.[2]
"Unser Leben ist vielmehr in weitgreifende öffentliche Zusammenhänge
hineingerissen. Gewissen ist keine bloße Privatsache."[3]
Es genügt für den Menschen nicht, einfach nur seine
Pflicht zu tun. Er muß sich darüber hinaus auch auf seine Verantwortung
besinnen.[4]
In der Apostelgeschichte sagt Petrus vor der
obersten Behörde (Apg 5,29): "Man muß Gott mehr gehorchen als den
Menschen, als er deren Verbot nicht befolgt. Ursprünglich wies das Wort
Verantwortung in der deutschen Sprache darauf hin, daß der Mensch beim jüngsten
Gericht auf die Fragen Gottes antworten muß.
Bei diesen Fragen geht es um sein Tun und Lassen und um ihn als Person. "Verantwortung ist ursprünglich ein
eschatologisches, auf das Ende aller Dinge bezogenes Wort: Rechenschaft vor
Gott für das, was man zu Lebzeiten für Mitmenschen und Mitwelt und in sich
selbst gewesen ist und was man getan oder unterlassen hat. Verantwortung für
... verweist auf Sachzusammenhänge.
Aber was wir nach außen tun, schlägt auf uns selbst zurück, und das
Gewissen möchte uns das sagen. Verantwortung und Gewissen spielen also
zusammen. Das erste Wort - Verantwortung-
lenkt den Blick nach außen, das zweite - Gewissen - nach innen auf unser
Personsein."[5] Die persönliche Verantwortung geht "weiter als
Gesetzes- oder Berufsgehorsam."[6] Wir kommen immer wieder in Situationen wo wir
sagen: hier habe ich eine besondere Verantwortung. Damit wir diese Verantwortung
wahrnehmen können, brauchen wir ein unterscheidendes Urteilsvermögen.
Der einzelne kann sich nicht für alles und jedes verantwortlich machen.
"Wohl aber für das, was einem nach den
eigenen Fähigkeiten und Gaben oder unter dem Druck einer
Problemsituation zufällt."[7]
Von demokratischen Verfassungen wird
Gewissensfreiheit als Grundrecht garantiert. Ihre Absicht ist, daß alle Gewalt
vom Volk ausgeht, daß der einzelne Bürger
einen Raum hat Verantwortung zu übernehmen.
Hier entstehen zwangsläufig Konflikte. Denn "alle staatliche
Exekutive neigt zu Bürokratie, zur Herrschaft durch das Schema und zur
Bevormundung. Aber auch das Gewissen den Bürgers, wo es sich öffentlich meldet,
ist möglicherweise egozentrisch orientiert."[8]
Die Gewissensfreiheit des einen kollidiert oft genug mit der Gewissensfreiheit
eines anderen. Hier hilft dann oft nur noch das Recht. Da der Mensch - wie oben bereits gesagt -
mit sich selbst nicht eins ist, kann das menschliche Gewissen und den Menschen
somit auch auf falsche Wege führen.
Deshalb kommt dem Prinzip, daß Gewissen und Verantwortung in der rechten
Weise zusammenspielen müssen, große Bedeutung zu.[9]
Hier stellt sich die Frage nach dem irrenden Gewissen. 3.
Protestantismus und Gewissenskultur Tödt nimmt die These des Lutherforschers Karl Holl
auf, der sagt: "Luthers reformatorischer Glaube war in einer bis dahin
beispiellosen Weise eine Gewissensreligion."[10] Als junger Mönch hatte Luther furchtbar unter der Macht des irrenden Gewissens zu leiden. Er rang darum, daß Gott ihm gnädig werde. Trotz geistlicher Disziplinierung und selbstquälerischer Askese blieb sein Gewissen auf ständigen Zweifel und Selbstanklage fixiert. Im Vordergrund stand für Luther der stets nur fordernde Gott, so daß Luther zuletzt sowohl sich selbst wie auch Gott haßte. Dies änderte sich erst als er erkannte, daß sein
Gewissen ihm eine falsche Vorstellung von Gott suggeriert hatte. Er hatte jetzt
erkannt, daß Gott nicht zuerst fordert und droht, sondern: "Gott, der
Vater Jesu Christi, strahlt vielmehr - so sagte Luther später einmal - soviel
Liebe aus, wie ein glühender Backofen Hitze von sich gibt. Gerade dem Sünder,
dem Verzweifelten, dem Schuldigen wendet Gott in Christus diese seine Liebe zu,
daß er durch Vergebung frei werde zum
ewigen Heil und zu einem gelingenden, von Hoffnung getragenen Leben."[11]
Durch diese Erfahrung wurde Luthers Gewissen frei und Gottes Vergebung gewiß.
Aus dem Gedanken, daß der Mensch, trotz
seines sündigen Daseins und seiner
darin begründeten Entzweiung von Gott angenommen ist, ist dann auch das reformatorische
Selbstbewußtsein entsprungen. Als man dann auf dem Reichstag zu Worms 1521
versuchte, Luther dazu zu bewegen seine Evangeliumsauslegung zu widerrufen,
erklärte er: >> ... mein Gewissen ist gefangen durch Gottes Wort. Daher
kann und will ich nicht widerrufen.
Denn gegen das Gewissen zu handeln ist beschwerlich, unheilsam und
gefährlich ...<<[12]
Hier zeigt sich: Das vom Glauben befreite Gewissen Luthers ist nicht mehr von Schuldängsten gefangen, vielmehr wird es
jetzt getragen vom Bewußtsein
einer von Gott geschenkten Vollmacht
und Freiheit, die ihn fähig machte,
"Verantwortung für die Reformation in der Kirche und im Reich zu übernehmen."[13] Es ist für uns einsichtig, daß die anklagenden und verteidigenden Stimmen des Gewissens nicht von sich aus zu Wahrheit
führen (Entzweiung des Menschen durch die Sünde). Darum ist das Gewissen auch
nicht mit der Stimme Gottes gleichzusetzen. Aus theologischer Perspektive
melden sich im Gewissen endliche Stimmen. Für die Personalität des Menschen ist
es von größter Bedeutung, auf diese Stimmen zu hören: "Wer die Stimmen
seines Gewissen unterdrückt, deformiert sich in seinem Menschsein; wer kein
Gewissen hat, das heißt, wer kein Gewissen haben will, macht sich selber zur
Unperson. Die Stimmen des Gewissens antworten auf Herausforderungen, die an die
Person herantreten. Sie machen den Menschen darauf aufmerksam, daß er mit einer
verfehlten Antwort auf diese Herausforderungen sich selbst in seinem Personsein
aufs Spiel setzt. Der Glaubende anerkennt, daß in den Herausforderungen, die
ihn betreffen, auf die sein Gewissen reagiert, indirekt der Anruf Gottes an ihn
herantritt, aber immer noch einer vieldeutigen Weise, zumal sich in die
Gewissensstimmen die Angst um die Integrität der eigenen Person einmischt.
Diese Angst des natürlichen Gewissen überwindet der Glaube, weil er die Person,
das Selbstsein in Gottes Liebe aufgehoben weiß. So kann der Mensch in freier
Sachlichkeit die vieldeutigen Herausforderungen deuten und auf sie antworten.
Er hat jetzt Vollmacht, ohne Angst um ein Schuldigwerden Verantwortung zu
übernehmen."[14]
Die Sicht des Gewissens innnerhalb der katholischen Theologie: Nach Thomas von Aquin galt Gewissen primär als
Moment der Ratio: es "ist Verstand und nichts anderes als Verstand."[15] Von der Mitte dieses Jahrhunderts (moderne
Phänomenologie) versteht man Gewissen nunmehr als eine Funktion der ganzen
Persönlichkeit und sieht es in deren innerstem Kern gegeben. Es ist dort zu
suchen, wo der Mensch er selber ist."[16]
"Das Gewissen gilt als Ort der Begegnung zwischen Gott und Mensch: Im
Anruf des Gewissens ist der Ruf Gottes zu sehen, und in der Antwort des
Gewissens soll die Antwort Gott selber gelten und nicht lediglich einer Norm
oder einem Gesetz."[17] Letztere Aussage ist jedoch nicht
unumstritten, denken wir nur an das Faktum fehlerhafter Gewissensinhalte. Von elementarster Bedeutung für
das "heutige theologische Verständnis des Gewissens und sein
typischstes Merkmal ist die "außergewöhnliche Betonung und Hochschätzung
des Gewissens als einer eigenständigen Instanz: daß der einzelne sich in einem
größeren Maß als bisher im katholischen Raum zugestanden zu Recht auf sein
Gewissen berufen kann, und zwar auch dann, wenn er von vorgegebenen Normen
abweicht."[18]
Konzilsaussagen des Vatikanum II.: Erklärung über
die Religionsfreiheit Art. 16 (Gewissen); Art. 2,3,8 Gewissensfreiheit; Pastoralkonstitution Art.16, auch Art.41 und
43 (Mündigkeit der Laien) Aber bereits zu der Zeit der Scholastik sagt Thomas von Aquin auf die Frage: "Wie ist zu
entscheiden, wenn das Gewissen in Konflikt zu einer Position der Kirche gerät,
bei dem die Konsequenz der Exkommunikation droht? Auch in einem solchen Fall muß man gegen die Kirche dem eigenen
Gewissen folgen - gegen den Spruch und das Urteil der Kirche."[19]
"Im Unterschied zum theologischen
Gewissensverständnis redet unser Bundesverfassungsgericht seit seiner
Entscheidung vom 20. Dezember 1960 merkwürdig abstrakt und optimistisch vom
Gewissen. Seine >>Forderungen, Mahnungen und Warnungen sollen für den
Menschen unmittelbar evidente Gebote unbedingten Sollens sein<<. Richtig wird gesagt, daß eine
Gewissensentscheidung die Person innerlich unbedingt bindet und verpflichtet
und daß Handlungen dagegen nicht ohne Gewissensnot erfolgen können. Aber die
Rede von unmittelbar evidenten Geboten legt den Gedanken nahe, daß das Gewissen
ein innerer Speicher fester, situationsloser Einstellungen sei, an die der
Mensch starr gebunden ist. Ein solches Gewissen antwortet gar nicht lebendig auf die Herausforderungen, die in
bestimmten Situationen auf den Menschen eindringen, sondern hat seine
Prinzipien immer schon bereit. Mit dem Theologischen Gewissensverständnis, in
dem es darum geht, daß der Glaube das Gewissen immer wieder zur rechten
Erkenntnis und Entscheidung freimacht, hat dieser starre Gewissensbegriff wenig
zu tun."[20] Wenn das Gewissen
ein Speicher einsichtiger, d.h. evidenter Gebote ist, dann wird dadurch
das Individuum isoliert. Hier hat dann jeder einzelne seine persönlichen
Prinzipien in sich und steht damit beziehungslos neben dem anderen, es sei denn
er habe zufällig die gleichen Prinzipien. Im 1. Korintherbrief wird bei Paulus
deutlich, "daß gerade das starke Gewissen nicht egozentrisch ist und daß
es nicht rücksichtslos ist gegen das schwächere Gewissen anderer. Das vom
Glauben befreite Gewissen ist vielmehr auf den anderen hin geöffnet, ist so
kommunikativ, wie es nicht sein kann, wenn es von starren Prinzipien beherrscht
wird. Der letzte Grund für die Eigenart
dieses Gewissens liegt darin, daß Gott ein lebendiger Gott ist, dessen Wort und
Anrede den Menschen jeweils in seiner Situation trifft und seinen Glauben
weckt. Darum ist das vom Glauben befreite
Gewissen auch situationszugewendet und eben nicht ein zeitloser
Prinzipienspeicher."[21]
4. Vom
Gewissensverständnis in der Gegenwart "In einer pluralistischen, säkularistischen
Gesellschaft kann die Verfassung des Staates nicht ein religiöses, etwa ein
spezifisch christliches Gewissensverständnis übernehmen. Der Staat muß sich an
Rahmenbegriffe halten, in denen die verschiedenartigen Anschauungen, die in der
Gesellschaft lebendig sind, ihren platz finden. In unserem Grundgesetz Art. 4
wird die Gewissensfreiheit des einzelnen Bürger für unantastbar erklärt. Das
ist die plausibele Antwort auf die nationalsozialistische Indoktrination und
Ausschaltung des Gewissens."[22]
Heute jedoch dominieren andere Erfahrungen. "Viele Menschen führen ein
Leben, in dem sie kaum je empfinden, daß es sich bei irgendeiner Sache um eine
Gewissensentscheidung handeln könnte."[23]
Hier entsteht die Frage: Stirbt das Gewissen ab, weil es nicht mehr gebraucht
wir im modernen Rechtsstaat? Kann man es einfach ersetzen, indem man allgemein
vom moralischen Bewußtsein spricht?"[24] Zeitweise stand das Wort Gewissen in keinem guten
Licht. In Anlehnung an Sigmund Freud setzte man es mit dem Über-Ich gleich. Das
Über-Ich repräsentiert vor allem die Stimme der elterlichen Autorität, die in
uns aus unserer Kinderzeit mahnend - autoritär nachklingt. "Der
selbstbewußte Erwachsene versucht, dieses repressive Über-Ich-Gewissen
abzuschütteln. Allerdings wird bei solchem Gewissensverständnis Sigmund Freuds
Theorie gründlich entstellt. Für Freud
vermittelte das Gewissen gerade zwischen den innermenschlichen Instanzen
Über-Ich, Es und Ich im Sinne, daß das Ich Urteilskraft und Stärke gewinnen
soll."[25] [Helmut Weber:177 f: Freud: Das Gewissen hat seine Entstehung in der
Kindheit. Das Gewissen ist eine sich entwickelnde Größe. Erste Phase: Das Kind entwickelt die
wenig stabile Instanz des Tabu-Gewissens. Es bejaht blindlings Gebote und
Verhaltensweisen der Eltern, die vielfach gegen die Triebwünsche des Kindes
(die Tendenzen des Es )gerichtet sind. Die Kraft dazu erhält es aus der Angst
vor Strafe und aus der Angst vor Liebesentzug. Zweite Phase: Etwa ab dem 5./6.
Lebensjahr entsteht das Gewissen des Über-Ich im Zusammenhang mit dem sog.
Ödipuskonflikt, einer primär vom Sexuellen her bestimmten und geprägten Auseinandersetzung mit den
Eltern. Da die Eltern weder als Liebesobjekt noch als Aggressionsobjekt
verdrängt werden können, versucht das Kind die Eltern samt ihren Geboten und
eigenen Wertvorstellungen ins eigene Innere zu nehmen. und als eine psychische
Realität neu zu errichten. Diese nach innen projizierte Elterninstanz ist die
zweite eigentliche Form des Gewissens. Sie kann als Über-Ich bezeichnet werden, weil sie als eine dem Ich
gegenüberstehende Größe erlebt wird. (führt zu einer neuen form von
Schuldgefühlen) Kritik: Gewissen wird hier als eine einseitige
Verbotsinstanz erfahren. Es wird bei
Freud zu einer vom Personkern getrennten Instanz. Jedoch hat es in seiner
Geschichte bislang immer als Kern der Person gegolten. C.G. Jung: Der Schlüssel zu Jungs Gewissensverständnis ist seine Vorstellung von den Archetypen.
Sie sind der Niederschlag, elementarer Urerlebnisse der Menschheit, verdichtete
Symbole, die in einem kollektiven Unbewußten gespeichert sind, an denen jeder
Kraft seiner Psyche Anteil hat. Archetypische Vorstellungen sind somit
gemeinsames Gut aller Menschen und gehören zu seiner Ausstattung von Anfang an.
Man kommt mit ihnen bereits auf die
Welt; die sind der Psyche selbst inhärent. Das Gewissen ist nach Jung also eine Größe des
kollektiven unbewußten und umfaßt einen Grundschatz von archetypischen
Vorstellungen und Reaktionsweisen. In der Begegnung mit verbotenen Handlungsweisen entsteht für den
Menschen aus der Tiefe der
archetypischen Vorstellung ein emotionaler Widerspruch. Damit ist das Gewissen
anders wie bei Freud eine angeborene Größe. Das Gewissen ist eine ursprüngliche
angeborene Realität. Kritik: Angeborenheit entspricht dem Gedanken der
unbedingten Autorität. Bedenken: hier ist ein durchgängiger prinzipieller
Dualismus zu erkennen, eine Festlegung von vornherein. Es hat einen stark
individualistischen Akzent, es erscheint als eine isolierte Größe des
einzelnen. Die dialogische Struktur
kommt so gut wie nicht zur Geltung. Tödt: Andere Theorien - wie die der Soziologie -
"betonen die starken Umwelteinflüsse. Für diese Theorien ist das Gewissen
ein soziokultureller innerer Speicher. In ihm werden die Erwartungen und
Normen, welche die Gesellschaft an uns heranträgt, besonders die Bezugsgruppe,
in der wir leben, geltend gemacht."[26]
"Welche Überzeugungen jemand in seinem Gewissen besitzt, bestimmt sich von
den Vorstellungen der jeweiligen Umwelt, die ihrerseits äußerst variabel und
veränderlich sind." ... Daraus resultiert für das Gewissen, daß es nicht als eine Instanz gesehen werden kann,
die vom Guten selbst affiziert und
geprägt wird; was es formt ist lediglich das, was in einer Gesellschaft für gut
gehalten und gesetzt wird."[27]
Kritik: starke Relativierung aller Gewissensinhalte.
Hier liegt eine totale kulturelle Abhängigkeit des Gewissens vor. Jedoch bringt
das Gewissen auch eigenständiges mit. Zu den profanen Theorien kann abschließend gesagt
werden: "Das Gewissen erscheint als eine weithin
abhängige Größe, doch wird diese Abhängigkeit sowohl am Anfang wie auch am Ende begrenzt. Das Gewissen beginnt nicht
bei einem absoluten Nullpunkt, sondern bringt immer schon etwas an Inhalten
mit; und des bleibt nicht auf der Stufe der Fremdbestimmung, sondern entwickelt
sich zur Fähigkeit, über Ethisches eigenständig zu urteilen und zu
entscheiden."[28]
Tödt: Wenn man heute nach dem Gewissen fragt, steht vor
allem seine Funktion im Vordergrund und zum Zweiten seines systemtheoretische
Bedeutung. "Man will wissen, welchen Nutzen es hat, wenn man Gewissensfreiheit
garantiert. Eine Antwort lautet dann: In einer hochkomplizierte Gesellschaft
muß der einzelne Mensch ein fein ausgebildetes Orientierungsvermögen
entwickeln, um von sich aus anfallende Aufgaben zu erkennen. Das wird sich beim einzelnen nur dann ausbilden,
wenn ihm eine rechtlich geschützte
Privatsphäre zur Verfügung steht, innerhalb deren er Initiativen entwickelt;
und auf diese ist die moderne Gesellschaft angewiesen. Tatsächlich stehen uns heute viele
Erkenntnisse über Entstehung und Funktion des Gewissens zur Verfügung. Sie sind
wichtig, helfen aber wenig, wenn es um eigene Gewissensentscheidungen
geht. Und in unserer Gesellschaft
wächst das Bewußtsein, daß es in den großen Elementarfragen wie Frieden, Umweltzerstörung,
aber auch Eingriff in menschliches Leben und Erzeugung von Menschen außerhalb
des Mutterleibes und anderen Problemen mehr um Gewissensentscheidungen
geht."[29] 5.
Gewissensfreiheit und Friedenserziehung "Der neuzeitliche Staat garantiert
Gewissensfreiheit. Ihm stehen keine Wahrheitskriterien zur Verfügung, um über
das Gewissen zu Urteilen. Aber wenn
Bürger unter Berufung auf das Gewissen gegen staatliche Maßnahmen
opponieren wenn sie sogar als Überzeugungstäter bewußt mit dem Recht kollidieren,
dann wird das Gewissen zur explosiven Sache. Demgegenüber verfolgt der
Rechtsstaat zwei Strategien: Einmal soll die Gewissensfreiheit auf die private
Sphäre beschränkt bleiben. So wird jede Gewissensentscheidung möglichst von
öffentlichen Problemen ferngehalten. Zum anderen bietet das Recht möglichst
viele Alternativen legalen Verhaltens an, so daß der Bürger wählen kann und gar
nicht erst in einen Gewissenskonflikt hineingerät. Ein Beispiel ist Art. 4
Abs.3 des Grundgesetzes, wo neben dem Wehrdienst die Wehrdienstverweigerung
legalisiert ist." Auf dem Hintergrund der weiter oben getroffenen
Aussage, daß das Gewissen weiter greift als das Recht, muß betont werden: Soll
ein Mensch eine verantwortliche Gewissensentscheidung treffen, ist es von
elementarer Bedeutung, daß er um die Hintergründe und um die Folgen seiner
Entscheidung im Klaren ist. Dazu ist es notwendig, ihm die notwendigen
Informationen zugänglich zu machen und ihn bereits in jungen an
Entscheidungskriterien heranzuführen, die ihm mit zunehmendem Alter ermöglichen
ethisch verantwortliche Urteile zu fällen. Dies ist nicht möglich, wenn der
Gewissensentscheid rein in die Privatsphäre des Menschen hin abgedrängt ist. Ob
am Beispiel des Friedens oder ökologischen Fragen: Weil es bei diesen Fragen um
Sein oder Nicht-Sein der Menschheit geht, weil die Lebensmöglichkeiten der
nächsten Generation auf dem Spiel steht, ist hier die Praxis, Gewissensprobleme
in die Privatsphäre zu verweisen, nicht mehr Sachgerecht. Heute müssen Gewissen
und Verantwortung zusammenspielen und sich wechselseitig ergänzen."[30]
Das Gewissen ist die letzte Norm, aber es darf nicht
in sich selbst verschlossen bleiben. Es bedarf der ständigen Kommunikation mit
der Umwelt und ist angewiesen auf Gottes Führung.[31]
[1] Tödt, H. E., Gewissen und
politische Verantwortung, in: Perspektiven
Theologischer Ethik, München 1988, 84 - 95, 84. [2] In der o. g. Zeit kämpfte
er mit den anderen deutschen Soldaten mit äußerstem Einsatz und unter hohen
Verlusten um die Ostfront zu stabilisieren. Aber ohne zu wissen, wie hinter der
Front in den Vernichtungslagern ein grauenvoller Völkermord getrieben wurde. Er stellt nun die Übergehung an, ob ohne den Einsatz an der Front dieses
Morden in den Vernichtungslagern ein früheres Ende gefunden hätte und daß es
nicht ausreicht nur den Nahbereich seines Handelns im Blick zu haben. Wäre es
nicht vielmehr wichtig gewesen, sich Informationen über die Situation im Hinterland einzuholen? Vgl. ebd., a.a.O.
85. [3] Ebd., 85. [4] Das gilt im Besonderen für die
Situation des Soldatseins im Befehlsbereich eines Unrechtsregimes. [5] Ebd., 86. [6] Ebd.,86. [7] Ebd., 86. Als Beispiel fügt
Tödt hier die Männer des Widerstandes im Dritten Reich an, die die größten
Gefahren für ihre Familien und ihr Leben auf sich nahmen, um der ihnen
zufallenden Verantwortung genügen zu können: dem Unrechtsregime ein
Ende zu setzen. Sie nahmen Verantwortung jenseits des mißbrauchten
Rechtes und des geschändeten Gesetzes wahr. [8] Ebd., 86. [9] Vgl. Ebd., 86f. [10] Ebd., 87. [11] Ebd., 87. [12] Ebd., 87. [13] Ebd., 88. [14] Ebd., 88. [15] Weber, Allgemeine Moral,
200. [16] Weber, Allgemeine Moral,
200. [17] Weber, Allgemeine Moral,
201. [18] Weber, Allgemeine Moral,
202. [19] Weber, Allgemeine Moral,
195. [20] Ebd., 88. [21] Ebd., 89. [22] Ebd., 89. [23] Ebd., 89. [24] Ebd., 89. [25] Ebd., 89. [26] Tödt, Perspektiven, 89. [27] Helmut Weber, Allgemeine Moraltheologie, Köln 1991, 185. [28] Weber, Allgemeine Moral,
186. [29] Tödt, Perspektiven, 90. [30] Tödt, Perspektiven, 93. [31] Vgl. Weber, Allgemeine
Moral, 205.
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