zurück

Ethisch urteilen und handeln

Texte Materialien

 

Gewissen und Verantwortung

 

Gewissen und politische Verantwortung

 

1. Gewissenserfahrung in meiner Generation/ (Heinz Eduard Tödt)

 

 

H.E. Tödt greift in seiner Abhandlung über das Gewissen auf seine persönlichen Erfahrungen während der Hitlerzeit zurück. Er stellt sich und seiner Generation die Frage:

"Wie war es denn damals mit dir und deinem Gewissen? In das Schicksal und die Schuld jener Zeit sind wir alle verwickelt. Das kann man verdrängen. Regt sich das Gewissen aber, so ist es wie ein Gespräch in uns.  Da meldet sich die anklagende Stimme, die uns Versäumnis und Schuld vorhält. Es antwortet eine andere Stimme, die uns entschuldigt. Sie sagt etwa: Ich habe doch in meinem Pflichtenkreis, also im Nahbereich, alles getan, um anständig zu bleiben. Solches innere Gespräch beschreibt der Apostel Paulus im 2. Kapitel des Römerbriefs als einen inneren Gerichtshof mit Anklage und Verteidigung. Aber der Prozeß  kommt zu keinem Ende. Er zeigt die tiefe Entzweiung mit uns und in uns selbst, die gerade dem Gewissenhaften bewußt wird. Diese Entzweiung ist nicht eine private Sache des einzelnen. Jeder wird vielmehr in Schicksals- und Schuldzusammenhänge hineingezogen, und zwar nicht nur in seinem Tun und Lassen, sondern mit seinem ganzen Personsein."[1]

 

Tödt sieht hier also vorrangig zwei Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf Vergangenheitsbewältigung:

a. Das Verdrängen.

b. Das Zulassen des Gewissens.

Gewissen wird hier beschrieben als ein Gespräch von inneren Stimmen, die entweder das jeweilige Handeln als falsch und vielleicht sogar als Schuldhaft anprangern oder in der Weise rechtfertigen, daß die Stimme vorgibt alles notwendige im Nahbereich des eigenen Pflichtenkreises getan zu haben. Diese Auseinandersetzung bezeichnet Tödt gemäß Röm 2 als einen inneren Gerichtshof, als eine Prozeß ohne Ende, der nur die tiefe Entzweiung des Menschen mit sich und in sich selbst zu Tage bringt, die gerade dem Gewissenhaften bewußt ist. Der Mensch kann sich  weder mit seinem Tun und Lassen noch mit seiner ganzen Person  Schicksals- und Schuldzusammenhängen entziehen.

 

Am persönlich erlebten Beispiel des militärischen Einsatzes in den Jahren 1942 - 1945  zeigt Tödt auf, daß es nicht ausreicht bei seinem Handeln nur den eigenen Nahbereich im Blick zu haben und die Privatsphäre als Raum des Gewissens zu betrachten.[2] "Unser Leben ist vielmehr in weitgreifende öffentliche Zusammenhänge hineingerissen. Gewissen ist keine bloße Privatsache."[3]

 

Es genügt für den Menschen nicht, einfach nur seine Pflicht zu tun. Er muß sich darüber hinaus auch auf seine Verantwortung besinnen.[4]

In der Apostelgeschichte sagt Petrus vor der obersten Behörde (Apg 5,29): "Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen, als er deren Verbot nicht befolgt. Ursprünglich wies das Wort Verantwortung in der deutschen Sprache darauf hin, daß der Mensch beim jüngsten Gericht auf die Fragen Gottes antworten muß.  Bei diesen Fragen geht es um sein Tun und Lassen und um ihn als Person.

"Verantwortung ist ursprünglich ein eschatologisches, auf das Ende aller Dinge bezogenes Wort: Rechenschaft vor Gott für das, was man zu Lebzeiten für Mitmenschen und Mitwelt und in sich selbst gewesen ist und was man getan oder unterlassen hat. Verantwortung für ... verweist auf Sachzusammenhänge.  Aber was wir nach außen tun, schlägt auf uns selbst zurück, und das Gewissen möchte uns das sagen. Verantwortung und Gewissen spielen also zusammen.  Das erste Wort - Verantwortung- lenkt den Blick nach außen, das zweite - Gewissen - nach innen auf unser Personsein."[5]

 

Die persönliche Verantwortung geht "weiter als Gesetzes- oder Berufsgehorsam."[6]  Wir kommen immer wieder in Situationen wo wir sagen: hier habe ich eine besondere Verantwortung.  Damit wir diese Verantwortung  wahrnehmen können, brauchen wir ein unterscheidendes Urteilsvermögen. Der einzelne kann sich nicht für alles und jedes verantwortlich machen. "Wohl aber für das, was einem nach den  eigenen Fähigkeiten und Gaben oder unter dem Druck einer Problemsituation zufällt."[7]

 

Von demokratischen Verfassungen wird Gewissensfreiheit als Grundrecht garantiert. Ihre Absicht ist, daß alle Gewalt vom Volk ausgeht,  daß der einzelne Bürger einen Raum hat Verantwortung zu übernehmen.  Hier entstehen zwangsläufig Konflikte. Denn "alle staatliche Exekutive neigt zu Bürokratie, zur Herrschaft durch das Schema und zur Bevormundung. Aber auch das Gewissen den Bürgers, wo es sich öffentlich meldet, ist möglicherweise egozentrisch orientiert."[8] Die Gewissensfreiheit des einen kollidiert oft genug mit der Gewissensfreiheit eines anderen. Hier hilft dann oft nur noch das Recht.  Da der Mensch - wie oben bereits gesagt - mit sich selbst nicht eins ist, kann das menschliche Gewissen und den Menschen somit auch auf falsche Wege führen.  Deshalb kommt dem Prinzip, daß Gewissen und Verantwortung in der rechten Weise zusammenspielen müssen, große Bedeutung zu.[9] Hier stellt sich die Frage nach dem irrenden Gewissen.

 

 

 

 

 

3. Protestantismus und Gewissenskultur

 

Tödt nimmt die These des Lutherforschers Karl Holl auf, der sagt: "Luthers reformatorischer Glaube war in einer bis dahin beispiellosen Weise eine Gewissensreligion."[10]

Als junger Mönch hatte Luther furchtbar unter der Macht des irrenden Gewissens zu leiden.  Er rang darum, daß Gott ihm gnädig werde. Trotz geistlicher Disziplinierung und selbstquälerischer Askese blieb sein Gewissen auf ständigen Zweifel und Selbstanklage fixiert. Im Vordergrund stand für Luther der stets nur fordernde Gott, so daß Luther  zuletzt sowohl sich selbst wie auch Gott haßte.

Dies änderte sich erst als er erkannte, daß sein Gewissen ihm eine falsche Vorstellung von Gott suggeriert hatte. Er hatte jetzt erkannt, daß Gott nicht zuerst fordert und droht, sondern: "Gott, der Vater Jesu Christi, strahlt vielmehr - so sagte Luther später einmal - soviel Liebe aus, wie ein glühender Backofen Hitze von sich gibt. Gerade dem Sünder, dem Verzweifelten, dem Schuldigen wendet Gott in Christus diese seine Liebe zu, daß er  durch Vergebung frei werde zum ewigen Heil und zu einem gelingenden, von Hoffnung getragenen Leben."[11] Durch diese Erfahrung wurde Luthers Gewissen frei und Gottes Vergebung gewiß. Aus dem  Gedanken, daß der Mensch, trotz seines sündigen Daseins  und seiner darin begründeten Entzweiung von Gott angenommen ist, ist  dann auch das reformatorische Selbstbewußtsein entsprungen.

 

Als man dann auf dem Reichstag zu Worms 1521 versuchte, Luther dazu zu bewegen seine Evangeliumsauslegung zu widerrufen, erklärte er: >> ... mein Gewissen ist gefangen durch Gottes Wort. Daher kann und will ich nicht widerrufen.  Denn gegen das Gewissen zu handeln ist beschwerlich, unheilsam und gefährlich ...<<[12] Hier zeigt sich: Das vom Glauben befreite Gewissen Luthers ist nicht mehr  von Schuldängsten gefangen, vielmehr wird es jetzt  getragen vom Bewußtsein einer  von Gott geschenkten Vollmacht und  Freiheit, die ihn fähig machte, "Verantwortung für die Reformation in der Kirche und im Reich zu übernehmen."[13]

 

Es ist für uns einsichtig,  daß die anklagenden und verteidigenden Stimmen  des Gewissens nicht von sich aus zu Wahrheit führen (Entzweiung des Menschen durch die Sünde). Darum ist das Gewissen auch nicht mit der Stimme Gottes gleichzusetzen. Aus theologischer Perspektive melden sich im Gewissen endliche Stimmen. Für die Personalität des Menschen ist es von größter Bedeutung, auf diese Stimmen zu hören: "Wer die Stimmen seines Gewissen unterdrückt, deformiert sich in seinem Menschsein; wer kein Gewissen hat, das heißt, wer kein Gewissen haben will, macht sich selber zur Unperson. Die Stimmen des Gewissens antworten auf Herausforderungen, die an die Person herantreten. Sie machen den Menschen darauf aufmerksam, daß er mit einer verfehlten Antwort auf diese Herausforderungen sich selbst in seinem Personsein aufs Spiel setzt. Der Glaubende anerkennt, daß in den Herausforderungen, die ihn betreffen, auf die sein Gewissen reagiert, indirekt der Anruf Gottes an ihn herantritt, aber immer noch einer vieldeutigen Weise, zumal sich in die Gewissensstimmen die Angst um die Integrität der eigenen Person einmischt. Diese Angst des natürlichen Gewissen überwindet der Glaube, weil er die Person, das Selbstsein in Gottes Liebe aufgehoben weiß. So kann der Mensch in freier Sachlichkeit die vieldeutigen Herausforderungen deuten und auf sie antworten. Er hat jetzt Vollmacht, ohne Angst um ein Schuldigwerden Verantwortung zu übernehmen."[14]

 

 

Die Sicht des Gewissens innnerhalb der katholischen Theologie:

 

Nach Thomas von Aquin galt Gewissen primär als Moment der Ratio: es "ist Verstand und nichts anderes als Verstand."[15]  Von der Mitte dieses Jahrhunderts (moderne Phänomenologie) versteht man Gewissen nunmehr als eine Funktion der ganzen Persönlichkeit und sieht es in deren innerstem Kern gegeben. Es ist dort zu suchen, wo der Mensch er selber ist."[16] "Das Gewissen gilt als Ort der Begegnung zwischen Gott und Mensch: Im Anruf des Gewissens ist der Ruf Gottes zu sehen, und in der Antwort des Gewissens soll die Antwort Gott selber gelten und nicht lediglich einer Norm oder einem Gesetz."[17]   Letztere Aussage ist jedoch nicht unumstritten, denken wir nur an das Faktum fehlerhafter Gewissensinhalte.

Von elementarster Bedeutung  für  das "heutige theologische Verständnis des Gewissens und sein typischstes Merkmal ist die "außergewöhnliche Betonung und Hochschätzung des Gewissens  als einer eigenständigen Instanz: daß der einzelne sich in einem größeren Maß als bisher im katholischen Raum zugestanden zu Recht auf sein Gewissen berufen kann, und zwar auch dann, wenn er von vorgegebenen Normen abweicht."[18]

Konzilsaussagen des Vatikanum II.: Erklärung über die Religionsfreiheit Art. 16 (Gewissen); Art. 2,3,8 Gewissensfreiheit;  Pastoralkonstitution Art.16, auch Art.41 und 43 (Mündigkeit der Laien)

 

Aber bereits zu der Zeit der Scholastik sagt Thomas von Aquin auf die Frage: "Wie ist zu entscheiden, wenn das Gewissen in Konflikt zu einer Position der Kirche gerät, bei dem die Konsequenz der Exkommunikation droht?  Auch in einem solchen Fall muß man gegen die Kirche dem eigenen Gewissen folgen - gegen den Spruch und das Urteil der Kirche."[19]

"Im Unterschied zum theologischen Gewissensverständnis redet unser Bundesverfassungsgericht seit seiner Entscheidung vom 20. Dezember 1960 merkwürdig abstrakt und optimistisch vom Gewissen. Seine >>Forderungen, Mahnungen und Warnungen sollen für den Menschen unmittelbar evidente Gebote unbedingten Sollens sein<<.   Richtig wird gesagt, daß eine Gewissensentscheidung die Person innerlich unbedingt bindet und verpflichtet und daß Handlungen dagegen nicht ohne Gewissensnot erfolgen können. Aber die Rede von unmittelbar evidenten Geboten legt den Gedanken nahe, daß das Gewissen ein innerer Speicher fester, situationsloser Einstellungen sei, an die der Mensch starr gebunden ist. Ein solches Gewissen antwortet gar nicht  lebendig auf die Herausforderungen, die in bestimmten Situationen auf den Menschen eindringen, sondern hat seine Prinzipien immer schon bereit. Mit dem Theologischen Gewissensverständnis, in dem es darum geht, daß der Glaube das Gewissen immer wieder zur rechten Erkenntnis und Entscheidung freimacht, hat dieser starre Gewissensbegriff wenig zu tun."[20]

 

Wenn das Gewissen  ein Speicher einsichtiger, d.h. evidenter Gebote ist, dann wird dadurch das Individuum isoliert. Hier hat dann jeder einzelne seine persönlichen Prinzipien in sich und steht damit beziehungslos neben dem anderen, es sei denn er habe zufällig die gleichen Prinzipien. Im 1. Korintherbrief wird bei Paulus deutlich, "daß gerade das starke Gewissen nicht egozentrisch ist und daß es nicht rücksichtslos ist gegen das schwächere Gewissen anderer. Das vom Glauben befreite Gewissen ist vielmehr auf den anderen hin geöffnet, ist so kommunikativ, wie es nicht sein kann, wenn es von starren Prinzipien beherrscht wird.  Der letzte Grund für die Eigenart dieses Gewissens liegt darin, daß Gott ein lebendiger Gott ist, dessen Wort und Anrede den Menschen jeweils in seiner Situation trifft und seinen Glauben weckt. Darum ist das vom Glauben befreite Gewissen auch situationszugewendet und eben nicht ein zeitloser Prinzipienspeicher."[21]

 

 

4. Vom Gewissensverständnis in der Gegenwart

 

"In einer pluralistischen, säkularistischen Gesellschaft kann die Verfassung des Staates nicht ein religiöses, etwa ein spezifisch christliches Gewissensverständnis übernehmen. Der Staat muß sich an Rahmenbegriffe halten, in denen die verschiedenartigen Anschauungen, die in der Gesellschaft lebendig sind, ihren platz finden. In unserem Grundgesetz Art. 4 wird die Gewissensfreiheit des einzelnen Bürger für unantastbar erklärt. Das ist die plausibele Antwort auf die nationalsozialistische Indoktrination und Ausschaltung des Gewissens."[22] Heute jedoch dominieren andere Erfahrungen. "Viele Menschen führen ein Leben, in dem sie kaum je empfinden, daß es sich bei irgendeiner Sache um eine Gewissensentscheidung handeln könnte."[23] Hier entsteht die Frage: Stirbt das Gewissen ab, weil es nicht mehr gebraucht wir im modernen Rechtsstaat? Kann man es einfach ersetzen, indem man allgemein vom moralischen Bewußtsein spricht?"[24]

Zeitweise stand das Wort Gewissen in keinem guten Licht. In Anlehnung an Sigmund Freud setzte man es mit dem Über-Ich gleich. Das Über-Ich repräsentiert vor allem die Stimme der elterlichen Autorität, die in uns aus unserer Kinderzeit mahnend - autoritär nachklingt. "Der selbstbewußte Erwachsene versucht, dieses repressive Über-Ich-Gewissen abzuschütteln. Allerdings wird bei solchem Gewissensverständnis Sigmund Freuds Theorie gründlich entstellt. Für Freud  vermittelte das Gewissen gerade zwischen den innermenschlichen Instanzen Über-Ich, Es und Ich im Sinne, daß das Ich Urteilskraft und Stärke gewinnen soll."[25]

[Helmut Weber:177 f:

 

Freud: Das Gewissen hat seine Entstehung in der Kindheit.

Das Gewissen ist eine sich entwickelnde Größe.

Erste Phase: Das Kind entwickelt die wenig stabile Instanz des Tabu-Gewissens. Es bejaht blindlings Gebote und Verhaltensweisen der Eltern, die vielfach gegen die Triebwünsche des Kindes (die Tendenzen des Es )gerichtet sind. Die Kraft dazu erhält es aus der Angst vor Strafe und aus der Angst vor Liebesentzug.

Zweite Phase: Etwa ab dem 5./6. Lebensjahr entsteht das Gewissen des Über-Ich im Zusammenhang mit dem sog. Ödipuskonflikt, einer primär vom Sexuellen her bestimmten  und geprägten Auseinandersetzung mit den Eltern. Da die Eltern weder als Liebesobjekt noch als Aggressionsobjekt verdrängt werden können, versucht das Kind die Eltern samt ihren Geboten und eigenen Wertvorstellungen ins eigene Innere zu nehmen. und als eine psychische Realität neu zu errichten. Diese nach innen projizierte Elterninstanz ist die zweite eigentliche Form des Gewissens. Sie kann als Über-Ich bezeichnet werden, weil sie als eine dem Ich gegenüberstehende Größe erlebt wird. (führt zu einer neuen form von Schuldgefühlen)

Kritik: Gewissen wird hier als eine einseitige Verbotsinstanz erfahren.  Es wird bei Freud zu einer vom Personkern getrennten Instanz. Jedoch hat es in seiner Geschichte bislang immer als Kern der Person gegolten.

 

C.G. Jung:

Der Schlüssel zu Jungs  Gewissensverständnis ist seine Vorstellung von den Archetypen. Sie sind der Niederschlag, elementarer Urerlebnisse der Menschheit, verdichtete Symbole, die in einem kollektiven Unbewußten gespeichert sind, an denen jeder Kraft seiner Psyche Anteil hat. Archetypische Vorstellungen sind somit gemeinsames Gut aller Menschen und gehören zu seiner Ausstattung von Anfang an. Man kommt  mit ihnen bereits auf die Welt; die sind der Psyche selbst inhärent.

Das Gewissen ist nach Jung also eine Größe des kollektiven unbewußten und umfaßt einen Grundschatz von archetypischen Vorstellungen und Reaktionsweisen. In der Begegnung mit  verbotenen Handlungsweisen entsteht für den Menschen  aus der Tiefe der archetypischen Vorstellung ein emotionaler Widerspruch. Damit ist das Gewissen anders wie bei Freud eine angeborene Größe. Das Gewissen ist eine ursprüngliche angeborene Realität.

Kritik: Angeborenheit entspricht dem Gedanken der unbedingten Autorität. Bedenken: hier ist ein durchgängiger prinzipieller Dualismus zu erkennen, eine Festlegung von vornherein. Es hat einen stark individualistischen Akzent, es erscheint als eine isolierte Größe des einzelnen. Die dialogische  Struktur kommt so gut wie nicht zur Geltung.

 

Tödt:

Andere Theorien - wie die der Soziologie - "betonen die starken Umwelteinflüsse. Für diese Theorien ist das Gewissen ein soziokultureller innerer Speicher. In ihm werden die Erwartungen und Normen, welche die Gesellschaft an uns heranträgt, besonders die Bezugsgruppe, in der wir leben, geltend gemacht."[26] "Welche Überzeugungen jemand in seinem Gewissen besitzt, bestimmt sich von den Vorstellungen der jeweiligen Umwelt, die ihrerseits äußerst variabel und veränderlich sind." ... Daraus resultiert für das Gewissen, daß es  nicht als eine Instanz gesehen werden kann, die  vom Guten selbst affiziert und geprägt wird; was es formt ist lediglich das, was in einer Gesellschaft für gut gehalten und gesetzt wird."[27]

Kritik: starke Relativierung aller Gewissensinhalte. Hier liegt eine totale kulturelle Abhängigkeit des Gewissens vor. Jedoch bringt das Gewissen auch eigenständiges mit.

 

Zu den profanen Theorien kann abschließend gesagt werden:

"Das Gewissen erscheint als eine weithin abhängige Größe, doch wird diese Abhängigkeit sowohl  am Anfang wie auch am Ende begrenzt. Das Gewissen beginnt nicht bei einem absoluten Nullpunkt, sondern bringt immer schon etwas an Inhalten mit; und des bleibt nicht auf der Stufe der Fremdbestimmung, sondern entwickelt sich zur Fähigkeit, über Ethisches eigenständig zu urteilen und zu entscheiden."[28]

 

Tödt:

Wenn man heute nach dem Gewissen fragt, steht vor allem seine Funktion im Vordergrund und zum Zweiten seines systemtheoretische Bedeutung. "Man will wissen, welchen Nutzen es hat, wenn man Gewissensfreiheit garantiert. Eine Antwort lautet dann: In einer hochkomplizierte Gesellschaft muß der einzelne Mensch ein fein ausgebildetes Orientierungsvermögen entwickeln, um von sich aus anfallende Aufgaben zu erkennen.  Das wird sich beim einzelnen nur dann ausbilden, wenn ihm eine rechtlich  geschützte Privatsphäre zur Verfügung steht, innerhalb deren er Initiativen entwickelt; und auf diese ist die moderne Gesellschaft angewiesen.  Tatsächlich stehen uns heute viele Erkenntnisse über Entstehung und Funktion des Gewissens zur Verfügung. Sie sind wichtig, helfen aber wenig, wenn es um eigene Gewissensentscheidungen geht.  Und in unserer Gesellschaft wächst das Bewußtsein, daß es in den großen Elementarfragen wie Frieden, Umweltzerstörung, aber auch Eingriff in menschliches Leben und Erzeugung von Menschen außerhalb des Mutterleibes und anderen Problemen mehr um Gewissensentscheidungen geht."[29]

 

 

5. Gewissensfreiheit und Friedenserziehung

 

"Der neuzeitliche Staat garantiert Gewissensfreiheit. Ihm stehen keine Wahrheitskriterien zur Verfügung, um über das Gewissen zu Urteilen. Aber wenn   Bürger unter Berufung auf das Gewissen gegen staatliche Maßnahmen opponieren wenn sie sogar als Überzeugungstäter bewußt mit dem Recht kollidieren, dann wird das Gewissen zur explosiven Sache. Demgegenüber verfolgt der Rechtsstaat zwei Strategien: Einmal soll die Gewissensfreiheit auf die private Sphäre beschränkt bleiben. So wird jede Gewissensentscheidung möglichst von öffentlichen Problemen ferngehalten. Zum anderen bietet das Recht möglichst viele Alternativen legalen Verhaltens an, so daß der Bürger wählen kann und gar nicht erst in einen Gewissenskonflikt hineingerät. Ein Beispiel ist Art. 4 Abs.3 des Grundgesetzes, wo neben dem Wehrdienst die Wehrdienstverweigerung legalisiert ist."

 

Auf dem Hintergrund der weiter oben getroffenen Aussage, daß das Gewissen weiter greift als das Recht, muß betont werden: Soll ein Mensch eine verantwortliche Gewissensentscheidung treffen, ist es von elementarer Bedeutung, daß er um die Hintergründe und um die Folgen seiner Entscheidung im Klaren ist. Dazu ist es notwendig, ihm die notwendigen Informationen zugänglich zu machen und ihn bereits in jungen an Entscheidungskriterien heranzuführen, die ihm mit zunehmendem Alter ermöglichen ethisch verantwortliche Urteile zu fällen. Dies ist nicht möglich, wenn der Gewissensentscheid rein in die Privatsphäre des Menschen hin abgedrängt ist. Ob am Beispiel des Friedens oder ökologischen Fragen: Weil es bei diesen Fragen um Sein oder Nicht-Sein der Menschheit geht, weil die Lebensmöglichkeiten der nächsten Generation auf dem Spiel steht, ist hier die Praxis, Gewissensprobleme in die Privatsphäre zu verweisen, nicht mehr Sachgerecht. Heute müssen Gewissen und Verantwortung zusammenspielen und sich wechselseitig ergänzen."[30]

 

Das Gewissen ist die letzte Norm, aber es darf nicht in sich selbst verschlossen bleiben. Es bedarf der ständigen Kommunikation mit der Umwelt und ist angewiesen auf Gottes Führung.[31]

 

zurück

 



[1] Tödt, H. E., Gewissen und politische Verantwortung, in: Perspektiven  Theologischer Ethik, München 1988, 84 - 95, 84.

 

[2] In der o. g. Zeit kämpfte er mit den anderen deutschen Soldaten mit äußerstem Einsatz und unter hohen Verlusten um die Ostfront zu stabilisieren. Aber ohne zu wissen, wie hinter der Front in den Vernichtungslagern ein grauenvoller  Völkermord getrieben wurde. Er stellt nun die Übergehung  an, ob ohne den Einsatz an der Front dieses Morden in den Vernichtungslagern ein früheres Ende gefunden hätte und daß es nicht ausreicht nur den Nahbereich seines Handelns im Blick zu haben. Wäre es nicht vielmehr wichtig gewesen, sich Informationen über die Situation  im Hinterland einzuholen? Vgl. ebd., a.a.O. 85.

[3] Ebd., 85.

[4] Das gilt im Besonderen für die Situation des Soldatseins im Befehlsbereich eines Unrechtsregimes.

 

[5] Ebd., 86.

[6] Ebd.,86.

[7] Ebd., 86. Als Beispiel fügt Tödt hier die Männer des Widerstandes im Dritten Reich an, die die größten Gefahren für ihre Familien und ihr Leben auf sich nahmen, um der ihnen zufallenden Verantwortung genügen zu können: dem Unrechtsregime  ein  Ende zu setzen. Sie nahmen Verantwortung jenseits des mißbrauchten Rechtes und des geschändeten Gesetzes wahr.

[8] Ebd., 86.

[9] Vgl. Ebd., 86f.

[10] Ebd., 87.

[11] Ebd., 87.

[12] Ebd., 87.

[13] Ebd., 88.

[14] Ebd., 88.

[15] Weber, Allgemeine Moral, 200.

[16] Weber, Allgemeine Moral, 200.

[17] Weber, Allgemeine Moral, 201.

[18] Weber, Allgemeine Moral, 202.

[19] Weber, Allgemeine Moral, 195.

[20] Ebd., 88.

[21] Ebd., 89.

[22] Ebd., 89.

[23] Ebd., 89.

[24] Ebd., 89.

[25] Ebd., 89.

[26] Tödt, Perspektiven, 89.

[27] Helmut Weber,  Allgemeine Moraltheologie, Köln 1991, 185.

[28] Weber, Allgemeine Moral, 186.

[29] Tödt, Perspektiven, 90.

[30] Tödt, Perspektiven, 93.

[31] Vgl. Weber, Allgemeine Moral, 205.

 

zurück