Ethisch urteilen und handeln

FB Pflege 4. Sem. –SS 2001

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Sitzung 3: Menschenwürde

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Die Leistungsfähigkeit des Begriffs der Menschenwürde im Blick auf Fragen der Sterbehilfe

 

Ausgangsfrage:

·        Was heißt nun, „die Menschenwürde wahren“ in Fällen irreversibler tödlicher Erkrankungen und im Sterbeprozeß? Das Leiden durch Euthanasie abkürzen? Auf Eingriffe verzichten?

·        Ab wann ist die Menschenwürde erloschen (kein Bewusstsein mehr? Koma? Hirntod?, Beerdigung)

 

à Hier  Ergebnisse der Gruppenarbeit!

 

Folgende Ergebnisse sind hier zusätzlich festzuhalten:

 

·        Der Rekurs auf die Menschenwürde löst nicht einfach die Abwägungsprobleme, weil verschiedene Seiten die Menschenwürde in Anspruch nehmen. Er ist kein „objektiver“ Begriff, auch nicht im Recht, sondern immer verbunden mit verschiedenen Lebenskonzepten, Philosophien und religiösen Anschauungen.

·        Entscheidend ist, worin das Element der Unverfügbarkeit im Begriff der Menschenwürde verankert wird: in der Autonomie des Subjekts oder in der reinen Gattungszugehörigkeit oder einer Zuerkennung qua transzendenetem Wesen (also Gottes Zuspruch der Würde).

·        Das Ende der Menschenwürde ist nicht einfach mit einem willkürlich medizinisch festgesetzten Todeszeitpunkt (Hirntod) zu bestimmen. à Sterben als Prozeß betrachten; die Menschenwürde betrifft auch noch den Verstorbenen (à Begrenzung des Organspendehandels).

 

 

·        Drei Fragekreise müssen im Zusammenhang des Themas „menschenwürdig sterben“ insbesondere behandelt werden:

 

1.       Das Verhältnis von Würde und Autonomie: Einerseits gehört das Recht auf Selbstbestimmung mit zur Menschenwürde. Andererseits darf die Würde nicht auf dieses Selbstbestimmungsrecht reduziert werden (was wäre sonst mit komatösen oder schwerst-geistig-behinderten Menschen?). Würde darf nicht an ein Konzept völliger Unabhängigkeit gebunden werden, weil sonst jede Hilfsbedürftigkeit als Kränkung und Angriff auf diese Würde verstanden werden könnte. Nach christlicher Lesart gehören Würde und Leidensfähigkeit durchaus zusammen. Deshalb besteht die Menschenwürde nicht darin, Leiden um jeden Preis zu vermeiden. Keinesfalls kann der Selbstmord als Ausdruck der Verwirklichung der Menschenwürde verstanden werden. Andererseits sind selbstbestimmte Wünsche nach unnötiger Lebensverlängerung und damit das Akzeptieren des Leidensweges christlich anzuerkennen. Damit aber ist auch gesagt, dass es aufgrund der fortgeschrittenen medizinischen Möglichkeiten eine Grauzone der passiven Euthanasie entwickelt hat, die nicht allein durch den Rekurs auf den Menschenwürdebegriff ethisch regelbar ist. Christlich gesehen wird hier die Menschenwürde am ehesten dadurch gewahrt, dass aktuell um den (oft nur noch mutmaßlichen) Patientenwillen gerungen wird und gleichzeitig gelassen mit dem Sterbenmüssen umgegangen wird (also das Sterben nicht als Niederlage der Medizin und Pflege begriffen wird, sondern als notwendiger Bestandteil des Lebens, das am Ende dann auch zugelassen werden kann). Die Möglichkeiten passiver freiwilliger Euthanasie sind daher immer wieder neu im sozialen Verband von Patienten, deren Umfeld, Ärzten und Pflegenden zu bestimmen.

à Das Instrument der Patientenverfügungen ist daher auszubauen!

 

Patientenverfügung siehe Arbeitsblatt!

 

 

 

2.       Würde und Leiden: Die Menschenwürde wird durch Ungerechtigkeit, durch Gewalt unterdrückt und beleidigt, aber auch durch unnötiges Leiden. Menschenwürdig sterben heißt daher, das Leiden so weit als möglich zu verringern und ertragbar zu machen. à Deshalb muss die Palliativmedizin weiter ausgebaut werden (die übrigens in Holland nur wenig ausgebaut ist; hängt die dortige Bereitschaft zur Euthanasie mit der Angst vor mangelnder Schmerzbehandlung zusammen?). Das subjektiv empfundene Leiden hängt auch stark an der Art der Betreuung: Was kann hier Pflege leisten, um unnötiges Leiden zu verringern? (à Diskussion mit TA; etwa: Schmerzwahrnehmungen ernstnehmen und nicht herunterspielen; zum Ausdrücken von Schmerzen ermutigen (das kann ja schon lindernd wirken); ...)

 

3.       Würde und Sozialität: Gerade nach christlicher Lesart ist Menschenwürde ein Beziehungsgeschehen: Zunächst zwischen Gott und Mensch (als unbedingtes Anerkennungsverhältnis), dann aber sekundär analog auch zwischen Mensch und Mensch: Würde ist zugesprochene unverbrüchliche Anerkennung der Bedeutsamkeit dieses individuellen Lebens. Dann ist aber gerade in der Sterbephase nichts wichtiger als Begleitung und Vermittlung dieser Anerkennung. Oft ist der Wunsch nach Euthanasie nur ein verdeckter Schrei nach Anerkennung oder der Ausdruck des Leidens daran, dass man anderen Menschen zur Last fällt. Daher ist es ein Beitrag zur Wahrung der Menschenwürde, wenn Menschen ein Umfeld erhalten, in dem sie sich geborgen und gut versorgt wissen, ohne darüber Schuldgefühle entwickeln zu müssen. à Hohe Bedeutung der Hospizbewegung.

 

·        In der Praxis wird ist immer zum Scheitern an der Sicherung der Menschenwürde kommen. à Schuldübernahme; Umgang mit Verletzungen der Menschenwürde (von Ethikkommissionen, über Rechtsverfahren hin zu seelsorglichen und liturgischen Möglichkeiten (Beichte!)).

 

 

 

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