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Ausgangsfrage:
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Was
heißt nun, „die Menschenwürde wahren“ in Fällen irreversibler tödlicher
Erkrankungen und im Sterbeprozeß? Das Leiden durch Euthanasie abkürzen? Auf
Eingriffe verzichten?
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Ab
wann ist die Menschenwürde erloschen (kein Bewusstsein mehr? Koma? Hirntod?,
Beerdigung)
à Hier Ergebnisse der Gruppenarbeit!
Folgende Ergebnisse sind hier zusätzlich festzuhalten:
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Der
Rekurs auf die Menschenwürde löst nicht einfach die Abwägungsprobleme, weil verschiedene
Seiten die Menschenwürde in Anspruch nehmen. Er ist kein „objektiver“ Begriff,
auch nicht im Recht, sondern immer verbunden mit verschiedenen Lebenskonzepten,
Philosophien und religiösen Anschauungen.
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Entscheidend
ist, worin das Element der Unverfügbarkeit im Begriff der Menschenwürde
verankert wird: in der Autonomie des Subjekts oder in der reinen
Gattungszugehörigkeit oder einer Zuerkennung qua transzendenetem Wesen (also
Gottes Zuspruch der Würde).
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Das
Ende der Menschenwürde ist nicht einfach mit einem willkürlich medizinisch
festgesetzten Todeszeitpunkt (Hirntod) zu bestimmen. à Sterben als Prozeß betrachten; die
Menschenwürde betrifft auch noch den Verstorbenen (à Begrenzung des Organspendehandels).
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Drei Fragekreise müssen im Zusammenhang des Themas „menschenwürdig
sterben“ insbesondere behandelt werden:
1.
Das Verhältnis von Würde und Autonomie: Einerseits gehört das Recht
auf Selbstbestimmung mit zur Menschenwürde. Andererseits darf die Würde nicht auf
dieses Selbstbestimmungsrecht reduziert werden (was wäre sonst mit komatösen
oder schwerst-geistig-behinderten Menschen?). Würde darf nicht an ein Konzept
völliger Unabhängigkeit gebunden werden, weil sonst jede Hilfsbedürftigkeit als
Kränkung und Angriff auf diese Würde verstanden werden könnte. Nach
christlicher Lesart gehören Würde und Leidensfähigkeit durchaus zusammen.
Deshalb besteht die Menschenwürde nicht darin, Leiden um jeden Preis zu
vermeiden. Keinesfalls kann der Selbstmord als Ausdruck der Verwirklichung der
Menschenwürde verstanden werden. Andererseits sind selbstbestimmte Wünsche nach
unnötiger Lebensverlängerung und damit das Akzeptieren des Leidensweges
christlich anzuerkennen. Damit aber ist auch gesagt, dass es aufgrund der
fortgeschrittenen medizinischen Möglichkeiten eine Grauzone der passiven
Euthanasie entwickelt hat, die nicht allein durch den Rekurs auf den
Menschenwürdebegriff ethisch regelbar ist. Christlich gesehen wird hier die
Menschenwürde am ehesten dadurch gewahrt, dass aktuell um den (oft nur noch
mutmaßlichen) Patientenwillen gerungen wird und gleichzeitig gelassen mit dem
Sterbenmüssen umgegangen wird (also das Sterben nicht als Niederlage der
Medizin und Pflege begriffen wird, sondern als notwendiger Bestandteil des Lebens,
das am Ende dann auch zugelassen werden kann). Die Möglichkeiten passiver
freiwilliger Euthanasie sind daher immer wieder neu im sozialen Verband von
Patienten, deren Umfeld, Ärzten und Pflegenden zu bestimmen.
à Das Instrument der Patientenverfügungen
ist daher auszubauen!
Patientenverfügung siehe Arbeitsblatt!
2.
Würde und Leiden: Die Menschenwürde wird durch Ungerechtigkeit, durch Gewalt unterdrückt
und beleidigt, aber auch durch unnötiges Leiden. Menschenwürdig sterben heißt
daher, das Leiden so weit als möglich zu verringern und ertragbar zu machen. à Deshalb muss die Palliativmedizin weiter
ausgebaut werden (die übrigens in Holland nur wenig ausgebaut ist; hängt die
dortige Bereitschaft zur Euthanasie mit der Angst vor mangelnder
Schmerzbehandlung zusammen?). Das subjektiv empfundene Leiden hängt auch stark
an der Art der Betreuung: Was kann hier Pflege leisten, um unnötiges Leiden zu
verringern? (à Diskussion mit TA; etwa:
Schmerzwahrnehmungen ernstnehmen und nicht herunterspielen; zum Ausdrücken von
Schmerzen ermutigen (das kann ja schon lindernd wirken); ...)
3.
Würde und Sozialität: Gerade nach christlicher Lesart ist Menschenwürde ein
Beziehungsgeschehen: Zunächst zwischen Gott und Mensch (als unbedingtes
Anerkennungsverhältnis), dann aber sekundär analog auch zwischen Mensch und
Mensch: Würde ist zugesprochene unverbrüchliche Anerkennung der Bedeutsamkeit dieses
individuellen Lebens. Dann ist aber gerade in der Sterbephase nichts wichtiger
als Begleitung und Vermittlung dieser Anerkennung. Oft ist der Wunsch nach
Euthanasie nur ein verdeckter Schrei nach Anerkennung oder der Ausdruck des
Leidens daran, dass man anderen Menschen zur Last fällt. Daher ist es ein
Beitrag zur Wahrung der Menschenwürde, wenn Menschen ein Umfeld erhalten, in
dem sie sich geborgen und gut versorgt wissen, ohne darüber Schuldgefühle
entwickeln zu müssen. à Hohe Bedeutung der Hospizbewegung.
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In
der Praxis wird ist immer zum Scheitern an der Sicherung der Menschenwürde
kommen. à Schuldübernahme; Umgang mit
Verletzungen der Menschenwürde (von Ethikkommissionen, über Rechtsverfahren hin
zu seelsorglichen und liturgischen Möglichkeiten (Beichte!)).